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Mobilitätsgarantie | Assistance | Europa

Für Kunden ohne Pannenversicherung  und für Kunden, die auf die zum Teil kostenlosen Pannenversicherungen, z.B. der Totalmobil angewiesen sind, empfehlen wir die optionale Pannenversicherung "Assistance 24 Mobilität"der Allianz für  CHF 36 / Jahr .

Auf Grund unseres sehr tiefen Verrechnungslohns, wird diese Gebühr nicht in Letzteren eingebettet. Sie fahren jedoch auch mit der Erhebung der optionalen Pannversicherungs-Gebühr stets günstiger als bei einem Konzession/Markenbetrieb. Das innovative Konzept nach der Verursacherabrechnung ist im Sinne unserer Auftraggeber und dem Multimarkenprinzip.

Unser Produkt

totalmobil Optional

Erwerb | Vorgehen:

Die Pannenversicherung kann direkt bei uns z.B. im Service, per Telefon, Mail, WhatsApp oder Online mit folgendem Formular gebucht werden. Auf Wunsch wird diese bei jedem Service verlängert. Es besteht die Möglichkeit von 12 und 24 Monaten Laufzeit. Bei Fragen stehen wir zur Verfügung

Preis

CHF 36.- / Jahr Wird auf der Service-Rechnung abgerechnet.

Ersetzt z.B. folgende 

Produkte

Leistungen

2.1 Grundleistungen
2.1.1 Pannenhilfe
Organisation und Kostenübernahme für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, soweit
dies vor Ort möglich ist.
2.1.2 Bergungskosten
Die Kostenfür eine notwendige Bergungdes Motorfahrzeuges und des Anhängers bis total
CHF2'000.-.
2.1.3 Abschleppkosten
Abschleppkosten bis zum nächstgelegenen Vertragshändler in der Schweiz bzw. bis zur
nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstätte im Ausland. Reparatur- und Materialkosten
sind nicht versichert.
2.1.4 Anhänger
Transport des vom beschädigten Fahrzeuggezogenen und gesetzlich zugelassenenAnhängers
in dieselbe Garagewie das Zugfahrzeug.
2.1.5 Feststellungdes Schadenausmasses
Die Kostenfür die FeststellungdesSChadenausmassesim Ausland zur Beurteilung der Rückführung
des Fahrzeugsbis CHF400.-.
2.1.6 Speditionskosten für Ersatzteile
Übernahme der Speditionskosten für Ersatzteile. Die Kosten für Ersatzteile sind nicht gedeckt.
2.1.7 Schlüsselpanne
Wenn sich der Schlüssel im verschlossenen Fahrzeugbefindet, werden die notwendigen
Kosten für die Behebung der Schlüsselpanne ersetzt. Ausgeschlossensind Schlossänderungskostenem
Fahrzeug.
2.1.8 Treibstoffpanne
Die Kostenfür die Behebung einer Treibstoffpanne (das Fahrzeugbleibt mangels Treibstoff
oder falsch getanktem Treibstoff stehen). Nicht versichert sind dadurch entstandene Folgeschäden
wie z.B.Schädenam Motor und Katalysatorsowie Treibstoffkosten.
2.2 Zusätzlich Leistungen
2.2.1 Mehrkosten
Fallsder Wagen nachgewiesenermassennicht am gleichen Tag repariert werden kann, im
Ausland nicht innert 3 Tagen, stehen dem Lenker und den Mitfahrern eine der folgenden,
nicht kurnullerbaren Leistungenzur Auswahl:
A. Rück-und Weiterreise
Die Zusatzkostendes lenkers und der Mitfahrer für die Rück-, Weiterreise mit öffentlichen
Verkehrsmitteln (Bahnfahrt 1. Klasse).Sollte die Bahnfahrt länger als 6 Stunden dauern, haben
SieAnspruch auf ein Flugticket (Eeo).
Oder
B. Ersatzfahrzeug
Die Kostenfür einen Mietwagen in der Kategorie nGolfklasse" während der Reparaturdauer
in der Schweizfür maximal 3 Tageund im Ausland für maximal CHF1'500.-. Nicht versichert
sind Treibstoff und Autobahnkosten sowie Kosten, die durch die Nichteinf"laltungder
Geschäftsbedingungen der Mietwagenfirma entstehen. Dabei sind die Geschäftsbedingungen
der Mietwagenfirma (z.B. Alter; gültige Fahrerlaubnis ohne Einträge im Zentralregister,
Treibstoffpauschale,Angaben zur Kreditkarte) zu beachten.
Oder
C. Hotelübernachtung
Bezahlungder Kostenfür eine Übernachtung in der Schweiz.oder im Fürstentum Liechtenstein
bis CHF120.- pro Insasse,im Ausland für die Dauer der Reparatur begrenzt auf maximal4
Nächteje Insassebzw.maximal CHF1'200.-.
2.2.2 Taxikosten
Für erforderliche Taxikosten im Zusammenhang mit einem Mietwagen, einer Rückkehr in
die Schweizper Bahn oder Flugzeugoder ÜbernaChtungen in einem Hotel steht Ihnen ein
Betragvon maximal CHF100 .-zur Verfügung.
2.2.3 Rückführungdes nicht reparierten Fahrzeugesaus dem Ausland
Die Rückführung des Fahrzeugszu Ihrem Vertraghändler wird organisiert und bezahlt, wenn
das Fahrzeugnicht innert 3 Tagenvor Ort repariert werden kann. Die Kostendafür sind auf
den Zeitwert des Fahrzeugsnach dem Ereignislimitiert.
2.2.4 Abholen des wieder fahrtüchtigen Fahrzeugesdurch den Eigentümer
Muss das reparierte Fahrzeugabgeholt werden, bezahlen wir an die entstehenden Kosten
bis maximal CHF100.- in der Schweizund maximal CHF300.- im Ausland

AGV Assistance 24

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