top of page

garage mobilhotz ag
nachfolgend «Vermieterin»
 

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Miet- und Vertragsbedingungen (AVB) regeln die Überlassung und Nutzung von Ersatz-, Miet- und Kundenfahrzeugen der garage mobilhotz ag.

Die Begriffe Mietwagen, Ersatzwagen und Ersatzfahrzeug werden nachfolgend gleichbedeutend verwendet. Als Mieter gilt die Person, welcher das Fahrzeug durch die garage mobilhotz ag überlassen wird.

Die Ersatzfahrzeuge dienen in erster Linie der Sicherstellung der Mobilität unserer Kundschaft während eines Werkstattaufenthaltes. Sie sind nicht als Nutzfahrzeuge oder für eine gewerbsmässige Nutzung vorgesehen.

Die garage mobilhotz ag ist bestrebt, ihre Ersatzfahrzeuge in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem und sauberem Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und bestimmungsgemässen Umgang mit dem Fahrzeug.

Die verrechneten Mietpreise stellen einen Beitrag an die mit der Ersatzfahrzeugflotte verbundenen Kosten dar.
 

2. Einbezug und Anerkennung der AVB

Die jeweils gültige Fassung dieser AVB kann über den am Ersatzfahrzeug angebrachten QR-Code sowie auf der Website der garage mobilhotz ag abgerufen werden. Auf Wunsch wird dem Mieter eine gedruckte oder elektronische Fassung zur Verfügung gestellt.

Die AVB bilden Bestandteil des Mietverhältnisses und werden dem Mieter vor bzw. bei der Übernahme des Fahrzeugs zugänglich gemacht.

Mit der Übernahme und Nutzung des Ersatzfahrzeugs bestätigt der Mieter, von den AVB Kenntnis genommen zu haben und diese als Bestandteil des Mietverhältnisses anzuerkennen.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der garage mobilhotz ag.
 

3. Fahrberechtigung

Das Ersatzfahrzeug darf grundsätzlich ausschliesslich durch den Mieter bzw. den bei der Fahrzeugübernahme bezeichneten Lenker geführt werden.

Eine Überlassung des Fahrzeugs an Drittpersonen ist nur mit vorgängiger Zustimmung der garage mobilhotz ag zulässig.

Der Lenker bestätigt mit der Übernahme des Fahrzeugs, über einen gültigen und für die betreffende Fahrzeugkategorie erforderlichen Führerausweis zu verfügen.

Das Führen des Fahrzeugs unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss oder in einem anderweitig nicht fahrfähigen Zustand ist untersagt.

Ebenso ist die Nutzung des Fahrzeugs untersagt, wenn dessen Verkehrssicherheit erkennbar beeinträchtigt ist.
 

4. Räumlicher Nutzungsbereich

Das Ersatzfahrzeug darf grundsätzlich ausschliesslich in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein betrieben werden.

Fahrten in andere Länder bedürfen der vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung der garage mobilhotz ag.

Bei einer nicht genehmigten Fahrt ausserhalb des zulässigen Nutzungsgebietes trägt der Mieter sämtliche daraus entstehenden zusätzlichen Kosten und Risiken, soweit diese ihm rechtlich zugerechnet werden können.
 

5. Mietdauer und Preise

Die Ersatzfahrzeuge werden grundsätzlich pro Kalendertag abgerechnet.

Ein angebrochener Miettag wird grundsätzlich als voller Miettag verrechnet. Die Tageswende erfolgt um 24:00 Uhr. Vorbehalten bleiben die nachfolgenden Sonderregelungen für Check-in und Check-out.

Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die aktuell gültigen Mietpreise können unter mobilhotz.ch/erwa eingesehen oder bei der garage mobilhotz ag angefragt werden.
 

6. Check-in und Check-out

Bei einer Fahrzeugübernahme zwischen 18:00 Uhr und 24:00 Uhr wird der angebrochene Kalendertag nicht als zusätzlicher Miettag verrechnet.

Bei einer Fahrzeugrückgabe zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr wird der neu angebrochene Kalendertag nicht zusätzlich verrechnet.

Massgebend für die Abrechnung sind die dokumentierten Übernahme- und Rückgabezeiten.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben.

Eine Verlängerung der Mietdauer ist vorgängig mit der garage mobilhotz ag abzusprechen.
 

7. Inklusivkilometer und Mehrkilometer

Im Tagesmietpreis sind 100 Fahrkilometer pro verrechnetem Miettag enthalten.

Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden separat verrechnet.

Der Preis pro Mehrkilometer beträgt mindestens 1/100 des jeweiligen Tagesmietpreises.

Massgebend sind die bei der Übernahme und Rückgabe erfassten Kilometerstände bzw. die durch das Fahrzeug oder das Flottenmanagementsystem aufgezeichneten Fahrdaten.
 

8. Versicherung und Selbstbehalt

Die Ersatzfahrzeuge verfügen über die von der garage mobilhotz ag abgeschlossene Fahrzeugversicherung. Soweit für das jeweilige Fahrzeug vereinbart, besteht insbesondere eine Vollkaskodeckung.

Der vom Mieter zu tragende Selbstbehalt beträgt CHF 1'000.– pro Schadenereignis.

Der Selbstbehalt gilt grundsätzlich für jedes während der Mietdauer eingetretene versicherte Schadenereignis, unabhängig von der Art des Schadens oder davon, ob der Verursacher bekannt ist.

Dies gilt insbesondere auch für:

  • Kollisionsschäden;

  • Parkschäden;

  • Schäden durch unbekannte Drittpersonen;

  • selbst verursachte Schäden;

  • sonstige Schäden, soweit diese gemäss der für das Fahrzeug bestehenden Versicherung gedeckt sind.

Bei mehreren voneinander unabhängigen Schadenereignissen wird der Selbstbehalt für jedes Schadenereignis separat erhoben.

Der Selbstbehalt von CHF 1'000.– stellt keine allgemeine oder maximale Haftungsbegrenzung des Mieters dar.

Für Schäden, Folgeschäden, Aufwendungen oder Kosten, welche nicht von der bestehenden Fahrzeugversicherung gedeckt sind, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesen AVB.

Dasselbe gilt insbesondere, wenn eine Versicherung ihre Leistung aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Verhaltens kürzt, verweigert oder gegenüber dem Mieter oder der garage mobilhotz ag Regress nimmt.

Vorbehalten bleiben insbesondere die gesetzlichen und versicherungsvertraglichen Folgen bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten, Fahren in nicht fahrfähigem Zustand sowie bei sonstigen Verletzungen gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten.

Es gelten ergänzend die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.
 

9. Parkschäden

Während der Mietdauer entstandene Parkschäden sind der garage mobilhotz ag unverzüglich zu melden.

Dies gilt auch dann, wenn der Schaden durch eine unbekannte Drittperson verursacht wurde und der Mieter selbst keine Schuld am Schaden trägt.

Für versicherte Parkschäden gilt ebenfalls der vereinbarte Selbstbehalt von CHF 1'000.– pro Schadenereignis.
 

10. Pannenhilfe / Assistance

Für die Ersatzfahrzeuge besteht eine Pannenhilfe gemäss der für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Assistance-Versicherung.

AXA Assistance: 0844 844 864

Im Pannenfall ist zuerst die garage mobilhotz ag zu kontaktieren.

Ist diese nicht erreichbar und ist eine sofortige Hilfe erforderlich, kann die Assistance direkt kontaktiert werden.

Eigenmächtig beauftragte Reparaturen, Abschleppungen oder sonstige kostenpflichtige Arbeiten dürfen nur bei zwingender Notwendigkeit oder mit vorgängiger Zustimmung der garage mobilhotz ag vorgenommen werden.
 

11. Verhalten bei Unfall oder Schaden

Jeder Unfall, Parkschaden, Fahrzeugschaden, Diebstahl, Einbruch oder sonstige aussergewöhnliche Vorfall ist der garage mobilhotz ag unverzüglich zu melden.

Der Mieter ist verpflichtet, alle zur Schadenabwicklung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäss und vollständig zu machen und bei der Schadenabwicklung mitzuwirken.

Bei Unfällen, Personenschäden, Streit über den Unfallhergang, Fahrerflucht, erheblichem Sachschaden oder wenn dies aufgrund der Umstände bzw. der Versicherungsbedingungen erforderlich ist, ist die Polizei beizuziehen.

Soweit erforderlich, ist ein Unfall- bzw. Schadenprotokoll zu erstellen.

Schuldanerkenntnisse oder Vereinbarungen mit Drittpersonen über die Regulierung eines Schadens dürfen ohne Zustimmung der garage mobilhotz ag nicht abgegeben bzw. abgeschlossen werden.

Das Fahrzeug darf nach einem Schaden nicht weitergefahren werden, wenn dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein könnte oder weitere Schäden entstehen könnten.

Durch eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten verursachte zusätzliche Schäden und Kosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
 

12. Nicht versicherte bzw. vom Mieter verursachte Schäden und Kosten

Schäden und Kosten, welche nicht unter die Fahrzeugversicherung fallen, können dem Mieter nach Massgabe seiner Verantwortlichkeit zusätzlich zum Selbstbehalt verrechnet werden.

Dies betrifft insbesondere Schäden und Kosten infolge:

  • Falschbetankung;

  • Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe;

  • Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln oder Schlüsselkarten;

  • Verlust oder Beschädigung von Ladekabeln, Adaptern oder mitgegebenem Zubehör;

  • unsachgemässer Bedienung;

  • vorsätzlicher Beschädigung;

  • Missachtung von Warn- oder Kontrollanzeigen;

  • Weiterfahrt trotz erkennbarer technischer Störung;

  • nicht bestimmungsgemässer Nutzung des Fahrzeugs;

  • Beschädigungen des Innenraums;

  • ausserordentlicher Verschmutzung;

  • Verstosses gegen die in diesen AVB festgelegten Nutzungsverbote.

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie dem tatsächlich entstandenen Schaden.
 

13. Sorgfaltspflichten und Verbote

Der Mieter verpflichtet sich, das Ersatzfahrzeug sorgfältig und entsprechend seiner Bestimmung zu benutzen.

Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:

Rauchen:
Im Fahrzeug besteht absolutes Rauchverbot. Dies umfasst auch E-Zigaretten, Verdampfer und vergleichbare Produkte.

Bei einem Verstoss können die tatsächlich erforderlichen Reinigungs-, Geruchsbeseitigungs- und Wiederherstellungskosten verrechnet werden. Es wird hierfür ein Unkostenbeitrag von mindestens CHF 150.– exkl. MwSt. erhoben, soweit entsprechende Aufwendungen entstanden sind.

Tiere:
Das Mitführen von Tieren ist ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung der garage mobilhotz ag nicht gestattet.

Essen und Trinken:
Das Essen und Trinken im Ersatzfahrzeug ist grundsätzlich nicht gestattet.

Veränderungen am Fahrzeug:
Jegliche Veränderung, Montage, Demontage, Beklebung, Beschriftung, technische Veränderung oder sonstige Veränderung des ursprünglichen Fahrzeugzustands ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.

Gewerbliche oder zweckfremde Nutzung:
Die Nutzung als gewerbliches Transport-, Liefer-, Taxi-, Fahrschul-, Motorsport- oder sonstiges Nutzfahrzeug ist nicht gestattet.

Untersagt sind ebenfalls Rennen, Wettbewerbe, Fahrtrainings, Geschwindigkeitsprüfungen und vergleichbare Veranstaltungen.

Das Abschleppen anderer Fahrzeuge sowie eine über die bestimmungsgemässe Nutzung hinausgehende Beanspruchung des Fahrzeugs sind ohne Zustimmung der garage mobilhotz ag nicht zulässig.
 

14. Betankung und Kraftstoffabrechnung

Aufgrund der betrieblichen Abläufe werden Ersatzfahrzeuge mit unterschiedlichen Tankfüllständen übergeben.

Eine Betankung durch den Mieter ist grundsätzlich nicht erforderlich, solange der Tankfüllstand nicht unter 1/4 fällt.

Der während der Mietdauer verbrauchte Kraftstoff wird anhand der verfügbaren Fahrzeug- und Flottendaten ermittelt und auf der Mietwagenrechnung verrechnet.

Auf Wunsch kann der Mieter einen Auszug über die erfassten Kilometer- und Verbrauchsdaten verlangen.

Sinkt der Tankfüllstand während der Mietdauer unter 1/4, ist das Fahrzeug grundsätzlich vollzutanken. Die entsprechende Tankquittung ist der garage mobilhotz ag einzureichen. Der nachgewiesene Betrag wird entsprechend gutgeschrieben bzw. zurückerstattet.

Die verrechneten Kraftstoffpreise werden an die aktuellen Marktpreise angepasst.

Der Mieter ist für die Verwendung des für das Fahrzeug vorgeschriebenen Kraftstoffs verantwortlich.

Eine Falschbetankung ist unverzüglich zu melden. Der Motor darf in diesem Fall nicht gestartet bzw. das Fahrzeug nicht weitergefahren werden.
 

15. Elektro- und Hybridfahrzeuge

Bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen sind mitgegebene Ladekabel, Adapter und weiteres Ladezubehör sorgfältig zu behandeln und vollständig zurückzugeben.

Verlust oder schuldhafte Beschädigung können dem Mieter nach Massgabe des entstandenen Schadens verrechnet werden.

Der Mieter hat beim Laden die Bedienungs- und Sicherheitshinweise des Fahrzeugs und der jeweiligen Ladeeinrichtung zu beachten.
 

16. Fahrzeugzustand bei Übernahme

Der Mieter ist gehalten, das Fahrzeug bei der Übernahme auf ohne Weiteres erkennbare Beschädigungen zu kontrollieren.

Nicht bereits dokumentierte, erkennbare Schäden sind der garage mobilhotz ag möglichst vor Fahrtantritt zu melden.

Bereits vorhandene und dokumentierte Schäden werden dem Mieter selbstverständlich nicht zugerechnet.
 

17. Rückgabe und Reinigung

Das Fahrzeug ist in einem dem normalen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben.

Die übliche Endreinigung ist im Mietpreis enthalten.

Bei aussergewöhnlicher Verschmutzung, insbesondere durch Rauch, Tiere, ausgelaufene Flüssigkeiten, starke Verunreinigungen oder eine nicht übliche Beanspruchung des Innenraums, können die dadurch zusätzlich entstandenen Reinigungs- und Wiederherstellungskosten dem Mieter verrechnet werden.

Das Fahrzeug ist mit sämtlichen übergebenen Schlüsseln, Schlüsselkarten, Dokumenten, Ladekabeln, Adaptern und sonstigem Zubehör zurückzugeben.
 

18. Verkehrsverstösse, Bussen, Gebühren und Abgaben

Für sämtliche während der Mietdauer mit dem Fahrzeug verursachten Verkehrsverstösse sowie daraus entstehende Bussen, Gebühren, Maut-, Park- und sonstige Abgaben ist der Mieter verantwortlich.

Die garage mobilhotz ag ist berechtigt, die zur Bearbeitung einer behördlichen Anfrage erforderlichen Mieterdaten im gesetzlich zulässigen Umfang an die zuständigen Behörden weiterzugeben.

Zusätzlich zu den eigentlichen Bussen und Gebühren können dem Mieter die tatsächlich entstandenen administrativen Aufwendungen für die Bearbeitung von Halteranfragen, Bussen oder vergleichbaren Verfahren verrechnet werden.
 

19. Telematik, Kilometer- und Fahrzeugdaten

Die Ersatzfahrzeuge können mit Flottenmanagement- und Telematiksystemen ausgestattet sein.

Dabei können insbesondere Kilometerstände, Kraftstoffverbrauch, Ladezustand, Fahrzeugstatus, Zeitangaben sowie weitere für Flottenbetrieb, Abrechnung, Schadenbearbeitung und Fahrzeugverwaltung erforderliche Daten übermittelt werden.

Die Daten werden insbesondere verwendet für:

  • die Kilometer- und Kraftstoffabrechnung;

  • die Verwaltung der Ersatzfahrzeugflotte;

  • die Aufklärung und Abwicklung von Schäden;

  • die Bearbeitung behördlicher Anfragen und Verkehrsverstösse;

  • die technische Überwachung und Sicherstellung des ordnungsgemässen Fahrzeugbetriebs;

  • die Wahrung berechtigter Ansprüche der garage mobilhotz ag.

Eine personenbezogene Auswertung erfolgt nur, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich und rechtlich zulässig ist.

Die Daten werden vertraulich behandelt und nur soweit erforderlich an Versicherungen, Behörden, technische Dienstleister oder andere berechtigte Stellen weitergegeben.

Die Aufbewahrung erfolgt nur so lange, wie dies für den jeweiligen Zweck bzw. aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Anschliessend werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.

Es gelten ergänzend die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen der garage mobilhotz ag.
 

20. Kontakt bei Schäden und Pannen

garage mobilhotz ag

Telefon: +41 (0)44 750 57 00
Mobil: +41 (0)79 746 90 10
SMS: +41 (0)79 745 60 69
E-Mail: info(at)mobilhotz.ch

AXA Assistance
Telefon: 0844 844 864

Im Schaden- oder Pannenfall ist die garage mobilhotz ag möglichst unverzüglich zu kontaktieren.
 

21. Haftung der garage mobilhotz ag

Die garage mobilhotz ag haftet im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die garage mobilhotz ag übernimmt insbesondere keine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene persönliche Gegenstände, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
 

22. Änderungen und ergänzende Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen der garage mobilhotz ag und dem Mieter gehen diesen AVB vor, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Die garage mobilhotz ag kann diese AVB für zukünftige Mietverhältnisse anpassen. Für das jeweilige Mietverhältnis ist grundsätzlich die bei dessen Abschluss bzw. Fahrzeugübernahme einbezogene Fassung massgebend.
 

23. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
 

24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen der garage mobilhotz ag und dem Mieter ist schweizerisches Recht anwendbar.

Für Streitigkeiten sind die nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gerichte zuständig.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt der Sitz der garage mobilhotz ag als Gerichtsstand.
 

Stand: September 2026

garage mobilhotz ag

Allgemeine Vertrags Bedingungen AVB  für Ersatzfahrzuege

bottom of page